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Mietkündigung

Mietkündigung – der freiwillige oder erzwungene Umzug

Mietkündigung, ein Thema mit dem fast jeder Mensch sich im Laufe seines Erwachsenenlebens früher oder auch erst später einmal auseinandersetzen muss.

Mietkündigen und der daraus resultierende Umzug können freiwillig oder unfreiwillig erfolgen. Auf der einen Seite steht der Vermieter, der einem das Mietverhältnis aufkündigen kann, andererseits will oder muss der Mieter das Wohnverhältnis manchmal beenden.

Die häufigste Form der Mietkündigung ist wohl das fristgerechte Kündigen des Mietverhältnisses, meistens durch den Mieter. Viele Menschen verbleiben nicht bis zu ihrem Lebensende in ein und derselben Wohnung, sondern verändern sich wohntechnisch. Häufig hängt dies einfach damit zusammen, dass die entsprechenden Personen ihr Studium oder ihre Ausbildung beendet haben und einen berufbedingten Ortswechsel vornehmen oder einfach mehr Geld für eine größere und bessere Wohnung haben. In einem solchen Fall kündigt man die Wohnung einfachfristgerecht und schon steht einem Wohnungswechsel nichts mehr im Wege.

Die unangenehmere Variante der Mietkündigung ist für den Mieter wohl die Variante der Kündigung wegen Eigenbedarfs. Wer aber darf Eigenbedarf geltend machen und deswegen das Mietverhältnis mit seinem Mieter aufkündigen? Kündigen darf der Vermieter unter Berufung auf einen schon bestehenden oder demnächst entstehenden Eigenbedarf, wenn er die Mieträume entweder für sich selbst oder für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushaltes zum Zwecke des Wohnens braucht. Hierbei ist wichtig, dass die zur Geltung gebrachten Eigenbedarfsgründe sowohl klar als auch nachvollziehbar aus dem Kündigungsschreiben herausgearbeitet sind. Hinreichend ist aber auch, wenn der dargelegten Eigenbedarf vernünftig und nachvollziehbar argumentiert wird.

Wann genau kann also eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf erfolgen? Gründe, die die deutsche Gerichtsgebung gelten lässt, sind unter anderem eine bevorstehende Trennung von Eheleuten oder ein Umzug aus beruflichen Gründen. Desweiteren ist ein anerkanntes Argument der Umzug aus Mieträumen in neuerworbenes Eigentum, sowie die Gründung einer nichtehelichen, aber auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft. Schließlich gilt auch noch Familienzuwachs oder Aufnahme von Pflegepersonal als legitimer Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarf.

Die Anzahl der Gründe, die eine Mietkündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen und erlauben, sind nicht gerade gering. Von daher sollte man, sofern man es sich finanziell leisten kann, vielleicht doch lieber das eigene Häuschen anstreben.


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