WM Zimmer 2006
  

Mietrecht

Mietrecht wird immer mehr zu einem Schutzrecht für Mieter

Mietrecht greift immer dann, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern kommt. Häufig geht es dabei um sehr große finanzielle Summen.

Stellen sie sich vor, sie sind Vermieter und müssen mit ansehen, wie ihrer Mietswohnung regelrecht von ihren Mietern verwüstet wird. Um sich einen Überblick über die Schäden zu verschaffen, müssen sie sich aber bei ihren Mietern einen Termin geben lassen. Sie können nicht einfach mit einem Schlüssel in die Wohnung gehen. Das regelt das Mietrecht. In vielen Fällen kann man davon ausgehen, dass es sich um ein Mieterschutzrecht handelt.

Mit jedem Mietvertrag gehen Mieter und Vermieter eine Reihe von Rechten und Pflichten ein. So sichert der Vermieter dem Mieter die Nutzung des Mietobjekts zu. Dazu gehört, dass der Mietvertrag auch den tatsächlichen Gegebenheit entspricht. Ausstattung und Quadratmeterzahl im schriftlichen Vertrag müssen mit der Wohnung übereinstimmen. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Mieter im Mietvertrag zur pünktlichen Zahlung der Miete. Außerdem ist er verantwortlich für die Ausführung von Kleinreparaturen. Und selbstverständlich muss er die Kosten für Schäden am Wohnungsinventar, die er verursacht und die nicht dem normalen Verschleiß entsprechen, selbst tragen.

Streitigkeiten gibt es häufig dann, wenn sich zum Beispiel in der Wohnung Stellen mit Schimmelpilzbefall finden. Dann könnte der Mieter der Meinung sein, dass die Wohnung nicht die ihm zugesicherten Eigenschaften hat und die Miete kürzen. Das führt dann natürlich aus der Sicht des Vermieters zu einem Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag. Er kann den Mieter auf Zahlung der Miete verklagen und notfalls auch kündigen. Letztlich muss dann vor Gericht festgestellt werden, was der Grund für den Schimmelbefall war. Lag es an mangelhaftem Lüftungsverhalten des Mieters, trifft diesen die Schuld. Sind bauliche Mängel für die Feuchtigkeit verantwortlich, so ist der Vermieter nach dem Mietrecht zur Behebung der Mängel verpflichtet. Der Mieter kann nicht nur die Miete mindern, sondern auch für die Dauer der Reparaturarbeiten eine Ersatzunterkunft verlangen.

Häufig in Anspruch genommen wird das Mietrecht auch bei Fragen der Beendigung des Mietvertrages. Die Kündigungsfristen sind vom Mieter einzuhalten. Er kann jedoch auch einen Nachmieter besorgen. Dieser muss jedoch auch vom Vermieter akzeptiert werden. Umgekehrt kann es auch problematisch für den Vermieter werden, wenn er seine Wohnung selbst nutzen möchte. Dann müsste er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durchsetzen.


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